Skip to main navigation
Skip to main content

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Das sind die allgemeinen Bedingungen
für die Nutzung von SportFinder in leicht verständlicher Sprache.

Bitte beachte, dass immer die Originalversion gilt.

Wer sind die vertraglichen Partner? Worum geht es in diesem Vertrag?

„SportFinder“ ist eine barrierearme Plattform.
Wir nennen den SportFinder auch Anbieter.
Der SportFinder soll Sport für alle ermöglichen.

Sportanbieter können auf der SportFinder-Plattform
ihre Sportangebote präsentieren.
Wir nennen die Sportanbieter auch Nutzer:innen.

Interessierte Personen, die Sport machen wollen,
können auf der SportFinder-Plattform
nach Sportangeboten suchen.

SportFinder kann nur
über die Website sportfinder.at genutzt werden.
Wir betreiben diese Webseite:
Conrad-von-Hötzendorf Straße 37a
8010 Graz
Telefon 0043 316 71 55 06
Fax 0043 316 71 55 06-999,
E-Mail office@lebensgross.at.

SportFinder kann man kostenlos nutzen.
Wenn man sich als Nutzer angemeldet hat,
kann man sein Sportangebot eintragen.
Man muss ein paar wichtige Daten eintragen.
Zum Beispiel, um welches Sportangebot es sich handelt.
Oder an welchem Ort
und zu welcher Zeit das Sportangebot stattfindet.
Man muss auch eintragen,
wen man kontaktieren kann,
wenn man Fragen hat.
Diese Daten werden auf der SportFinder-Plattform veröffentlicht.
Alle interessierten Personen können sie sehen.
Das dürfen wir, weil es sich dabei
um unsere berechtigten Interessen handelt.
Sonst könnten wir unsere SportFinder-Plattform
nicht allen interessierten Personen zur Verfügung stellen.
Das steht so in der Datenschutz-Grundverordnung.

Wer sind die vertraglichen Partner? Worum geht es in diesem Vertrag?

Wenn man die SportFinder-Plattform
als Sportanbieter nutzen möchte,
musst man mindestens 18 Jahre alt sein.
Man muss voll geschäftsfähig sein.

Für die Nutzung der SportFinder-Plattform
muss man sich anmelden.
Dafür ist die Angabe einer E-Mail-Adresse notwendig.
Das Benutzer-Konto ist öffentlich nicht sichtbar.
Nach Bestätigung des Kontos durch den Anbieter
kann man ein Profil als Nutzer anlegen.
Damit das Profil von allen interessierten Personen
auf dem SportFinder gesehen werden kann,
ist eine Zustimmung zu den Inklusionsqualitäten notwendig.

Die Inklusionsqualitäten lauten:

  • Wir möchten ein inklusives Sportangebot ermöglichen.
  • Für Anliegen und Fragen zum Thema Inklusion
  • können wir gerne kontaktiert werden.
  • Bei Sportangeboten werden die unterschiedlichen Fähigkeiten
  • der Teilnehmenden berücksichtigt.
  • Wir achten auf klare Informationen in einfacher Sprache.
  • Wir können unsere Preise anpassen.
  • Oder unsere Preise sind bereits sozial verträglich gestaltet.

Beim Anlegen einer Sportangebots kann man zustimmen,
dass die Daten an Special Olympics Österreich weitergegeben werden.
Diese Zustimmung kann jederzeit auf dem SportFinder
oder per E-Mail an sportfinder@lebensgross.at widerrufen werden.

Es besteht kein Anspruch auf Registrierung.
Der Anbieter kann die Registrierung
ohne Angabe von Gründen ablehnen oder zurücknehmen.

Die Daten im Profil

Nach Registrierung haben Nutzer:innen die Möglichkeit,
ein oder mehrere Sportangebote anzulegen.

Die Veröffentlichung von Sportangeboten
ist vom Sportanbieter anzufragen.
Veröffentlichung heißt,
dass alle Menschen,
die auf dem SportFinder ein Sportangebot suchen,
diese Informationen sehen.
Nach der Anfrage wird das Sportangebot vom Anbieter
auf Vollständigkeit und auf Verständlichkeit überprüft.
Wenn alles passt, wird das Sportangebot
vom Anbieter freigegeben.
Das Sportangebot kann nicht freigegeben werden,
wenn eine Information fehlt
oder wenn der Inhalt rechtswidrig ist.
Dann meldet sich der Anbieter
per E-Mail beim Nutzer,
welcher die Freigabe angefragt hat.

Welche Rechte und Pflichten haben Nutzer:innen?

Nutzer:innen verpflichten sich,
SportFinder ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
Nutzer:innen sichern zu,
über die Nutzungsrechte der verwendeten Fotos zu verfügen.

Nutzer:innen dürfen die SportFinder-Plattform
nur für sich selbst nutzen,
aber nicht für andere.

Nutzer:innen sichern zu,
dass sie das Einverständnis Dritter haben,
ihre Namen und ihre Kontaktinformationen
zu veröffentlichen.

Nutzer:innen sind dazu verpflichtet,
keine pornografischen oder rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen.

Nutzer:innen müssen rechtliche Bestimmungen einhalten,
insbesondere das Strafrecht.
Nutzer:innen müssen dafür sorgen,
dass der SportFinder keinen Schaden hat.
Das gilt, wenn der Nutzer
gegen das Gesetz verstößt.
Wenn andere Leute oder andere Nutzer:innen
den SportFinder deswegen verklagen oder Ansprüche stellen.
Das betrifft vor allem Lichtbilder,
über die der Nutzer nicht verfügen darf.
Oder Lichtbilder, die andere Personen zeigen.
Die Person, die die Fotorechte hat, muss zustimmen.
Die Person auf dem Foto muss auch zustimmen.

Welche Rechte und Pflichten haben des Anbieters?

Der Anbieter ist verpflichtet,
die Daten der Nutzer:innen
nur vertragsgemäß zu benutzen.
Das steht alles in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

Die Nutzung des SportFinders
wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bei vorübergehenden, insbesondere technisch bedingten Ausfällen
der SportFinder-Plattform hat der Nutzer keine Rechte.

Der Anbieter übermittelt Informationen an die Behörde,
damit Nutzer:innen ermittelt werden können.
Diese Weitergabe erfolgt nur,
wenn die Behörde es anordnet.
So können strafbare Handlungen verhütet,
ermittelt, aufgeklärt und verfolgt werden.
Der Anbieter muss den Namen und die Adresse
von Nutzer:innen an die Verwaltungsbehörde übergeben,
wenn diese Informationen für ihre Aufgaben benötigt.

Der Anbieter muss den Namen
und die Adresse von Nutzer:innen
auch an Dritte weitergeben,
wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht.
Die Dritten müssen nachweisen,
dass die Nutzer:innen gegen das Recht verstoßen haben.
Sie benötigen diese Informationen
für die rechtlichen Schritte.
Diese Regelung steht im Paragraf 13
des E-Commerce-Gesetzes.

Der Anbieter ist berechtigt
und kann gesetzlich verpflichtet sein,
die Daten der Nutzer:innen weiterzugeben.
Dies kann auch ohne behördlichen
oder gerichtlichen Antrag erfolgen.
Der Verdacht allein reicht aus,
dass gegen das Strafrecht verstoßen wurde.
Die Daten werden an die Verwaltungsbehörden,
Strafgerichte und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
Der Anbieter muss die Nutzer:innen nicht vorbeugend kontrollieren.
Das Gesetz schreibt das nicht vor.

Der Anbieter darf den Betrieb der SportFinder-Plattform einstellen.

Der Anbieter darf Nutzer:innen vorübergehend
oder endgültig sperren.
Dies passiert, wenn gegen Nutzungsbedingungen verstoßen wird.
Der Anbieter darf auch Teile des Profils löschen,
wenn es rechtlich notwendig ist.
So kann der Anbieter Verantwortung gegenüber Dritten vermeiden.
Das steht im Paragraf 81, Absatz 1a Urheberrechtsgesetz.

Wie meldet man Verstöße?